Unternehmen haften für falsche KI-Ausgaben auf ihren Plattformen
Gericht sieht Betreiber trotz automatisierter Prozesse in der Verantwortung
Das Landgericht Kiel hat mit einem Urteil zur Haftung für KI-generierte Wirtschaftsinformationen ein deutliches Signal an Betreiber datengetriebener Plattformen gesendet. Unternehmen können sich demnach nicht darauf berufen, fehlerhafte Inhalte seien ausschließlich durch automatisierte KI-Prozesse entstanden.
Im konkreten Fall betrieb die Beklagte ein Online-Portal für Wirtschaftsinformationen. Dort wurden Handelsregister-, Insolvenzregister- und Bundesanzeiger-Daten automatisiert ausgewertet und mithilfe von KI-Technologien aufbereitet dargestellt.
Falsche Meldung über angebliche Vermögenslosigkeit
Auf dem Portal erschien über ein mittelständisches Unternehmen die Information, es solle wegen Vermögenslosigkeit nach § 394 FamFG gelöscht werden. Tatsächlich lag jedoch eine Verwechslung mit einer anderen Gesellschaft vor. Der Fehler entstand laut Urteil in der automatisierten Verarbeitungskette zwischen Insolvenzgericht, Amtsgericht und Unternehmensregister.
Die betroffene Firma verlangte daraufhin die Löschung der Meldung sowie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Zwar entfernte die Plattform die Information umgehend, verweigerte jedoch die Unterlassungserklärung.
Gericht: KI-Nutzung entbindet nicht von Verantwortung
Das LG Kiel stellte klar, dass die Betreiberin als „unmittelbare Störerin“ hafte. Entscheidend sei, dass das Unternehmen die KI-Software bewusst zur Verarbeitung und Veröffentlichung der Informationen eingesetzt habe.
Besonders deutlich formulierte das Gericht, dass sich die Beklagte nicht hinter einem vollautomatisierten Prozess verstecken könne, wenn die eingesetzte KI „unzulänglich programmiert“ sei.
Nach Auffassung der Richter machte sich die Plattform die Inhalte zudem zu eigen, weil sie die Informationen bündelte, verknüpfte und im eigenen Layout veröffentlichte. Für Nutzer entstehe dadurch der Eindruck, die Plattform übernehme die inhaltliche Verantwortung.
Haftungsausschlüsse schützen nicht
Ebenfalls bemerkenswert: Das Gericht hielt die Haftungsausschlüsse in den Nutzungsbedingungen für unbeachtlich. Dort hatte die Beklagte erklärt, die Informationen würden automatisiert erzeugt und könnten fehlerhaft sein. Zudem schloss sie die Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit aus.
Das LG Kiel ließ diese Argumentation jedoch nicht gelten. Derartige Hinweise beseitigten weder die Verantwortlichkeit noch die Wiederholungsgefahr.
Bedeutende Folgen für KI-gestützte Geschäftsmodelle
Das Urteil dürfte weit über klassische Wirtschaftsauskunfteien hinaus Bedeutung entfalten. Die Entscheidung macht deutlich, dass Gerichte KI-generierte Inhalte rechtlich nicht als „neutralen Maschinenoutput“ behandeln. Wer Daten automatisiert sammelt, verknüpft, interpretiert und veröffentlicht, kann wie ein eigener Inhaltsanbieter haften. Für Unternehmen steigt damit der Druck, technische Kontrollmechanismen einzubauen.
Die Beklagte wurde schließlich zur Unterlassung und zur Zahlung anteiliger vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten verurteilt.





