KI Inhalte im Unternehmen: EU veröffentlicht konkrete Transparenzregeln als Code of Practice
Künstliche Intelligenz ist längst Teil des Arbeitsalltags vieler Unternehmen. Mitarbeiter nutzen Werkzeuge wie Chatbots, Bildgeneratoren oder KI gestützte Software, um Texte zu erstellen, Präsentationen zu gestalten, Bilder zu generieren oder Prozesse zu automatisieren. Mit der zunehmenden Nutzung stellt sich jedoch eine neue Frage: Wann müssen KI erzeugte Inhalte eigentlich als solche gekennzeichnet werden?
Mit dem EU AI Act schafft die Europäische Union erstmals konkrete Transparenzregeln für den Umgang mit künstlich erzeugten oder veränderten Inhalten. Die entsprechenden Verpflichtungen aus Artikel 50 des EU AI Acts gelten ab dem 2. August 2026. Um Unternehmen bei der praktischen Umsetzung zu unterstützen, hat die Europäische Kommission den freiwilligen „Code of Practice on marking and labelling of AI generated content“ veröffentlicht. Der Code kann hier eingesehen werden: Code of Practice on marking and labelling of AI generated content
Nicht jeder KI Inhalt benötigt automatisch ein Label
Eine der wichtigsten Erkenntnisse für Unternehmen ist, dass nicht jeder Inhalt, der mit Unterstützung von künstlicher Intelligenz erstellt wurde, automatisch gekennzeichnet werden muss.
Besonders relevant ist die Kennzeichnungspflicht bei sogenannten Deepfakes. Dazu gehören Bilder, Videos oder Audioaufnahmen, die durch künstliche Intelligenz erstellt oder verändert wurden und realen Personen, Objekten, Orten oder Ereignissen täuschend ähnlich erscheinen können. In diesen Fällen müssen Unternehmen offenlegen, dass der Inhalt künstlich erzeugt oder verändert wurde.
Auch bestimmte KI erzeugte Texte können von der Kennzeichnung betroffen sein. Dies gilt insbesondere für Texte, die mit dem Ziel veröffentlicht werden, die Öffentlichkeit über Themen von öffentlichem Interesse zu informieren. Eine wichtige Ausnahme besteht jedoch dann, wenn der Inhalt von Menschen überprüft wurde und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung übernimmt. Dadurch bleibt der Einsatz von KI als unterstützendes Werkzeug in vielen typischen Unternehmensprozessen weiterhin möglich.
Was Unternehmen jetzt beachten sollten
Für Unternehmen bedeutet die neue Regelung vor allem, dass sie ihre eigenen Prozesse rund um den Einsatz von KI genauer betrachten sollten. Es wird wichtig zu dokumentieren, welche KI Systeme im Unternehmen eingesetzt werden, welche Inhalte vollständig durch KI entstehen und an welchen Stellen Mitarbeiter eine inhaltliche Prüfung und Freigabe übernehmen.
Der Code of Practice richtet sich sowohl an Anbieter von generativen KI Systemen als auch an Unternehmen, die solche Systeme beruflich einsetzen. Anbieter sollen unter anderem sicherstellen, dass KI erzeugte Inhalte technisch erkennbar gemacht werden können, beispielsweise durch maschinenlesbare Kennzeichnungen oder andere geeignete Verfahren zur Erkennung der Herkunft von Inhalten. Unternehmen, die KI Werkzeuge nutzen, erhalten durch den Code praktische Orientierung, wie sie ihre Transparenzpflichten erfüllen können.
KI bleibt ein Werkzeug, die Verantwortung bleibt beim Menschen
Für die meisten Mitarbeiter bedeutet der EU AI Act daher nicht das Ende der Nutzung von ChatGPT oder anderen KI Anwendungen im Arbeitsalltag. Ein mit KI unterstützter Marketingtext, ein Entwurf für eine E Mail oder eine Präsentation muss nicht automatisch als KI Inhalt gekennzeichnet werden, wenn ein Mitarbeiter den Inhalt überprüft, bearbeitet und die Verantwortung für die Veröffentlichung übernimmt.
Die eigentliche Herausforderung für Unternehmen liegt weniger in der Kennzeichnung einzelner Inhalte, sondern im Aufbau klarer Regeln für den verantwortungsvollen Einsatz von künstlicher Intelligenz. Wer bereits heute transparente Prozesse für die Nutzung von KI schafft, wird die neuen gesetzlichen Anforderungen deutlich einfacher erfüllen können.





